Damit die Schule ihre Aufgaben erfüllen kann und eine gute Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben Beteiligten möglich ist, müssen wichtige Grundsätze eingehalten werden:

Wir wollen einander respektieren, freundlich und höflich miteinander umgehen, auch in der Schule und auf dem Schulweg.

Hausordnung


1. Unterricht und Pause

1.1 Bis um 7:40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf. Spätestens mit dem Vorgong um 7:50 Uhr sind alle pünktlich in den Klassenzimmern. Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr.

1.2 Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen sein, so meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat, während sich die Klasse ruhig verhält.

1.3 Sollte eine Schülerin oder ein Schüler nach Unterrichtsbeginn das Schulhaus betreten, meldet sie / er sich im Sekretariat an, bevor er in den Unterrichtsraum geht.

1.4 Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Pausenhof auf, bei Regen und Schneefall auch in der Pausenhalle. Das Atrium, der Gang im 1. Stock und die Treppenhäuser vom Erdgeschoss bis zum 3. Stock gehören nicht zum Pausenbereich. Ein Aufenthalt dort ist in den Pausen verboten. In den Pausen dürfen sich nur die Schülerinnen und Schüler in der Mensa aufhalten, die etwas beim Pausenverkauf einkaufen wollen. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe dürfen sich in den Pausen im Atrium aufhalten.

1.5 Beim Spielen auf dem Pausenhof oder im Schulhaus dürfen andere nicht gefährdet, belästigt oder behindert werden. Mit Lederbällen darf nur auf dem Basketballplatz und auf der Wiese gespielt werden.
Das Toben, Rennen und Ballspielen im Schulhaus ist wegen Unfallgefahr verboten, ebenso das Benutzen von Kickboards, Inlinern, Cityrollern, Skateboards, etc. Jede Form von Lärm ist zu vermeiden.

1.6 Beim ersten Gong am Ende der Pause um 9:40 Uhr bzw. 11:25 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler umgehend in die Klassenzimmer. Jeder unnötige Aufenthalt auf den Gängen und Treppen sowie vor den Türen ist zu vermeiden.

1.7 Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause und in Freistunden ist nicht erlaubt. Schülerinnen und Schülern der 8. bis 10. Jahrgangsstufe ist es in der Mittagspause zwischen 13.00 und 13.30 Uhr erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, wenn die Eltern dem nicht widersprochen haben. Die Erlaubnis kann von der Schule wieder aufgehoben werden, wenn die Schülerin / der Schüler wiederholt unpünktlich erscheint.

1.8 Freistunden verbringen die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder im Hof, aber nicht im Klassenzimmer. Der Unterricht darf auf keinen Fall gestört werden. Die Schulbibliothek kann nur unter Aufsicht genutzt werden.

1.9 In der Mittagszeit stehen für die Schülerinnen und Schüler, die Hausaufgaben oder Unterrichtsvorbereitungen machen wollen, die Pausenhalle zur Verfügung.

1.10 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Nach dem Toilettengang sind diese zu verlassen.

2. Ordnung in der Schule und auf dem Schulgelände

2.1 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann zeitlich begrenzte Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Eine Herausgabe erfolgt nur an Erziehungsberechtigte.

2.2 Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz neben der Turnhalle geordnet abgestellt. Zufahrts- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Dies gilt besonders für die Geländer an der Turnhalle oder vor dem Haupteingang. Motorräder, Mofas etc. dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.

2.3 Schneeballwerfen auf dem Schulgelände und in der unmittelbaren Nachbarschaft gefährdet Unbeteiligte und kann zu schweren Verletzungen führen. Es ist deshalb verboten.

2.4 Das Mitbringen, die Weitergabe bzw. der Verkauf und der Verzehr bzw. das Rauchen von Tabakprodukten, E-Zigaretten, E-Shishas, Vapes, Alkohol, Cannabis oder anderer Drogen bzw. Rauschmittel jeglicher Art und Menge ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. Bei Verstößen werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme ergriffen und bei strafrechtlich relevanten Verstößen die Polizei eingeschaltet.

2.5 Speisen und Getränke sind während des Unterrichts in der Schultasche aufzubewahren. Während des Stundenwechsels dürfen keine Speisen und Getränke geholt werden. Offene Getränke sind in den Klassenzimmern verboten. Energiedrinks und Ähnliches sowie koffeinhaltige Getränke sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht erwünscht und können durch die aufsichtführende Lehrkraft verboten werden.

2.6 Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus nicht gestattet. Ausnahmen kann die aufsichtführende Lehrkraft erlauben.

2.7 Wir sind alle gemeinsam für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und insbesondere im Klassenzimmer verantwortlich. Die für den Pausendienst eingeteilte Klasse ordnet jeweils 3 – 5 Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 9:40 – 9:50 Uhr bzw. von 11:25 – 11:35 Uhr ab. Der Pausendienst ist zügig und ordentlich durchzuführen.

2.8 Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Rollos hochgezogen, die Tafel gereinigt und alle Fenster geschlossen. Außerdem wird der Computer, der Beamer und die Dokumentenkamera ausgeschaltet. Der Schmutz wird zusammengekehrt und der Abfall im Mülleimer entsorgt.

2.9 Alle Einrichtungsgegenstände sowie jegliche Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen ziehen Schadensersatzforderungen nach sich.

2.10 Die Anweisungen zum Verhalten in den Unterrichtsräumen und in den Fachräumen sind Bestandteil der Hausordnung und damit zwingend einzuhalten.

2.11 Für die sichere Aufbewahrung von Geld und Wertsachen ist jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche gegen die Schule sind ausgeschlossen.

2.12 Das Anbringen von Plakaten sowie Aufklebern oder die Verteilung von Druckschriften ist ohne die Genehmigung der Schulleitung nicht gestattet.

2.13 Eltern und schulfremde Personen melden sich im Sekretariat unter Angabe des Grundes an und am Ende der Tätigkeit ab. Ansonsten ist es Eltern und schulfremden Personen nicht gestattet, sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufzuhalten.

2.14 Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. jede Art von Messern oder anderen spitzen oder scharfen Gegenständen), verbotenen Druckerzeugnissen oder verbotenen bzw. nicht für die Altersstufe freigegebenen digitalen Medien (z.B. DVDs oder CDs) ist untersagt. Gleiches gilt für Gegenstände die Waffen oder Messer täuschend ähnlich sehen. Bei Verstößen werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme ergriffen und bei strafrechtlich relevanten Verstößen die Polizei eingeschaltet.


Die Hausordnung wurde am 26. November 2024 durch das Schulforum beschlossen, durch die Schulleitung allen am Schulleben beteiligten Personen bekanntgegeben und tritt am 01. Dezember 2024 in Kraft.

gez.
Thorsten Hoffmann, RSD
Schulleiter der Werner-von-Siemens-Realschule