Für eine gute Zusammenarbeit sollte ein wichtiger Grundsatz eingehalten werden:
Wir wollen einander respektieren, freundlich und höflich miteinander umgehen, auch in der Schule und auf dem Schulweg.
Unterricht und Pause
Bis um 7:40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf. Spätestens mit dem Vorgong um 7:50 Uhr sind alle pünktlich in den Klassenzimmern. Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr.
Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen sein, so meldet ein/e Klassensprecher/in dies im Sekretariat, während die Klasse sich ruhig verhält.
Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Pausenhof auf, bei Regen und Schneefall auch in der Pausenhalle und im Bereich vor dem Sekretariat.
Beim Spielen auf dem Pausenhof oder im Schulhaus dürfen andere nicht gefährdet, belästigt oder behindert werden. Das Toben, Rennen und Ballspielen im Schulhaus muss wegen Unfallgefahr unterbleiben, ebenso das Benutzen von Kickboards, Inlinern, Cityrollern, Skateboards, etc.
Beim ersten Gong am Ende der Pause um 9:40 Uhr bzw. 11:25 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler umgehend in die Klassenzimmer. Jeder unnötige Aufenthalt auf den Gängen und Treppen sowie vor den Türen ist zu vermeiden.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause und in Freistunden ist aus haftungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangsstufe kann das Verlassen in Zwischenstunden auf schriftlichen Antrag der Eltern gewährt werden. In diesem Fall ist eine namentliche Ab- und Wiederanmeldung durch eine im Sekretariat ausliegende Liste nötig. Die Erlaubnis kann von der Schule wieder aufgehoben werden, wenn die Schülerin / der Schüler das Ab- bzw. Anmelden nicht zuverlässig erledigt oder wiederholt unpünktlich erscheint. Eine analoge Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Jahrgangsstufe in der Zeit zwischen Ende des Vormittagsunterrichts und Beginn des Nachmittagsunterrichts.
Freistunden verbringen die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle, im Hof oder im Schülerleseraum (Nebenraum zur Pausenhalle) und nicht im Klassenzimmer. Der Unterricht darf auf keinen Fall gestört werden.
In der Mittagszeit steht für die Schülerinnen und Schüler, die Hausaufgaben oder Unterrichtsvorbereitungen machen wollen, die Pausenhalle und der Schülerleseraum (Nebenraum zur Pausenhalle) zur Verfügung.
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Ordnung in der Schule und auf dem Schulgelände
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Eine Herausgabe erfolgt nur an Erziehungsberechtigte.
Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz geordnet abgestellt. Zufahrts- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Motorräder, Mofas etc. dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.
Schneeballwerfen auf dem Schulgelände und in der unmittelbaren Nachbarschaft gefährdet Unbeteiligte und besonders Brillenträger; es ist deshalb verboten.
Das Rauchen, der Genuss von alkoholischen Getränken oder von Drogen sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände strengstens untersagt.
Speisen und Getränke sind während des Unterrichts in der Schultasche aufzubewahren. Während des Stundenwechsels dürfen keine Speisen und Getränke geholt werden. Offene Getränke sind in den Klassenzimmern verboten.
Kaugummikauen auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Wir sind alle gemeinsam verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und insbesondere im Klassenzimmer. Die für den Pausendienst eingeteilte Klasse ordnet jeweils 3 – 5 Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 9.40 – 9.50 bzw. von 11.25 – 11.35 ab. Der Pausendienst ist zügig und ordentlich durchzuführen
Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Markisen hoch gezogen, die Tafel gewischt und alle Fenster geschlossen.
Alle Einrichtungsgegenstände sowie jegliche Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen ziehen Schadensersatzforderungen nach sich.
Die Garderobe wird grundsätzlich außerhalb der Klassenzimmer an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt.
Für die sichere Aufbewahrung von Geld und Wertsachen ist jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche gegen die Schule sind ausgeschlossen.
Das Anbringen von Plakaten oder die Verteilung von Druckschriften ist ohne die Genehmigung der Schulleitung nicht gestattet.
Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat unter Angabe des Grundes an und am Ende der Tätigkeit ab. Ansonsten ist es schulfremden Personen nicht gestattet, sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufzuhalten.
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, verbotenen Druckerzeugnissen oder verbotenen bzw. nicht für die Altersstufe freigegebenen digitalen Medien (z.B. DVDs oder CDs) ist untersagt.
Die Hausordnung wurde am 08. Juni 2011 durch das Schulforum beschlossen und tritt am 01. August 2011 in Kraft. Die bisherige Hausordnung wird zu diesem Zeitpunkt ungültig.
Erlangen, den 22. Oktober 2013
K. Böhmetzrieder, Schulleiterin